Warum gewerbliche Waschmaschinen mehr dürfen – und müssen
Der Unterschied zwischen Haushalts- und Gewerbemaschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Haushaltswaschmaschinen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch entwickelt und zertifiziert. Sie unterliegen der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der Haushaltsgeräterichtlinie, nicht aber der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Für den gewerblichen Einsatz – z. B. in Altenheimen, Gebäudereinigungen oder Wäschereien – gelten strengere Anforderungen:
- Maschinen müssen für Dauerbetrieb ausgelegt sein
- Bauteile und Steuerungen müssen nach Industriestandards geprüft sein
- Eine CE-Kennzeichnung gemäß Maschinenrichtlinie ist Pflicht
Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit
Gewerbliche Waschmaschinen wie Primus oder Miele Professional sind für tausende Betriebsstunden konzipiert. Eine Haushaltsmaschine erreicht durchschnittlich nur 1.500–2.000 Waschzyklen, während gewerbliche Modelle bis zu 30.000 Zyklen schaffen.
- Höhere Lebensdauer
- Geringere Stillstandzeiten
- Niedrigere Kosten pro Waschgang
Hygieneanforderungen im gewerblichen Bereich
In Bereichen wie Pflege, Gebäudereinigung oder Medizin gelten strenge Hygienevorschriften (z. B. DIN EN 14065 – RABC-System). Nur gewerbliche Waschmaschinen mit Desinfektionsprogrammen, Temperaturüberwachung und Dosiersteuerung erfüllen diese Anforderungen.
Rechtliche Verantwortung des Betreibers
Wird eine Haushaltsmaschine im Gewerbe eingesetzt, trägt der Betreiber das volle Haftungsrisiko. Solche Geräte gelten nicht als betriebsichere Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung.
Mit einer gewerblichen Maschine gemäß Maschinenrichtlinie bist du auf der sicheren Seite:
- CE-Zertifizierung nach Maschinenrichtlinie
- Herstellerkonformitätserklärung
- Technische Dokumentation und Wartungsvorgaben
Pflichten laut Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV)
Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle eingesetzten Arbeitsmittel regelmäßig auf Sicherheit und Eignung zu prüfen.
Haushaltsgeräte können diese Anforderungen nicht erfüllen, da sie keine technischen Unterlagen nach Maschinenrichtlinie besitzen. Gewerbliche Waschmaschinen verfügen dagegen über CE-Typenschilder, Sicherheitsnachweise und Wartungsprotokolle.
Ein Fachbetrieb wie Elektro Stohrer führt diese Prüfungen sachgerecht durch und dokumentiert sie, sodass der Betreiber rechtlich abgesichert bleibt.
Fazit
Gewerbliche Waschmaschinen sind keine „größeren Haushaltsgeräte“, sondern rechtlich eigenständige Maschinen. Sie sind auf tägliche Nutzung, Langlebigkeit und Betriebssicherheit ausgelegt.
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